RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0313

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs2;
GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Ob eine Erkrankung Dienstunfähigkeit des Beamten bedingt, ist nach Lage des konkreten Falles zu beurteilen und ist gegeben, wenn der Beamte wegen der Folgen einer Erkrankung den an seinem augenblicklichen Arbeitsplatz an ihn konkret gestellten dienstlichen Anforderungen nicht entsprechen kann. Die Gegenüberstellung dieser Fakten ermöglicht erst die der Behörde allein obliegende Lösung der Rechtsfrage, ob ein ausreichender Entschuldigungsgrund für ein eigenmächtiges Fernbleiben vom Dienst bestanden hat oder nicht (Hinweis E 18.10.1978, 657/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120313.X02

Im RIS seit

04.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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