RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1992
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18;

Rechtssatz

Besteht die Arbeit des Beamten aus ungleichen Dienstverrichtungen verschiedenen Schwierigkeitsgrades, so entzieht sie sich einer sinnvollen Erfassung nach Zahl und Maß im Rahmen einer bestimmten Zeiteinheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120140.X02

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten