RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1992
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0108 3

Stammrechtssatz

Bei einer deutlich gegenüber der Fahrbahn abgegrenzten Fläche kann es sich grundsätzlich nur um einen für den Fußgängerverkehr bestimmten Teil der Straße handeln (Hinweis E 20.12.1984, 84/02B/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020113.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten