RS Vwgh 1992/5/27 89/17/0159

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Veröffentlicht am 27.05.1992
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs2;

Rechtssatz

Das Gesetz fordert für die Versagung einer Bewilligung gemäß § 13 Abs 2 ViehWG nicht den Eintritt schwerer volkswirtschaftlicher Schäden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170159.X02

Im RIS seit

27.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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