RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1992
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 litn;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Zur Konkretisierung der Tat in einer Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG bei einer Übertretung des § 24 Abs 1 lit n StVO, bei der der Abstellort eines Fahrzeuges von mehreren Seiten unter Mißachtung unterschiedlicher Verbote erreicht werden konnte, genügt auch eine Tatanlastung, in der keine der je nach angenommener Zufahrt verschiedenen Verletzungsmöglichkeiten angeführt wurde. Andernfalls mußte der Meldungsleger auch die Zufahrt beobachtet haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020124.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten