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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §24 Abs1 litn;Rechtssatz
Zur Konkretisierung der Tat in einer Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG bei einer Übertretung des § 24 Abs 1 lit n StVO, bei der der Abstellort eines Fahrzeuges von mehreren Seiten unter Mißachtung unterschiedlicher Verbote erreicht werden konnte, genügt auch eine Tatanlastung, in der keine der je nach angenommener Zufahrt verschiedenen Verletzungsmöglichkeiten angeführt wurde. Andernfalls mußte der Meldungsleger auch die Zufahrt beobachtet haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020124.X01Im RIS seit
12.06.2001