RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0113

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Veröffentlicht am 27.05.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0108 2

Stammrechtssatz

Ist jene Fläche, auf der der Besch sein Fahrzeug abgestellt hat, durch einen Randstein und durch unterschiedliche Höhe von der Fahrbahn abgegrenzt, so ist diese Stelle als Gehsteig iSd StVO anzusehen (Hinweis E 13.4.1988, 87/03/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020113.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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