RS Vwgh 1992/6/3 87/13/0128

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Veröffentlicht am 03.06.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1053;
BAO §124;
HGB §38;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 915;

Rechtssatz

Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, Zielgeschäfte mit Entstehen der Forderung und nicht erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bezahlung zu verbuchen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987130128.X01

Im RIS seit

03.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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