RS Vwgh 1992/6/10 92/04/0059

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Veröffentlicht am 10.06.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs7;
GewO 1973 §193 Abs2;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Verwaltungsbehördliche Verurteilungen, insbesondere auch wegen unbefugter Gewerbeausübung und Sperrstundenüberschreitung, manifestieren ein Persönlichkeitsbild, das es nicht gewährleistet erscheinen läßt, daß bei zukünftiger Ausübung des Gewerbes die hiebei nach der dargestellten Rechtslage insbesondere in Ansehung des Gastgewerbes zu beachtenden öffentlichen Rücksichten gewahrt würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040059.X05

Im RIS seit

10.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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