RS Vwgh 1992/6/12 92/18/0099

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Veröffentlicht am 12.06.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
StGB §223 Abs2;
StGB §224;

Rechtssatz

Die Einreise eines Fremden in das Bundesgebiet und seine Ausreise aus demselben unter Verwendung eines gefälschten Reisepasses lassen eine Mißachtung der für den Grenzübertritt maßgebenden Vorschriften erkennen, sodaß die Annahme der Gefährdung öffentlicher Interessen iSd § 3 Abs 1 FrPolG gerechtfertigt ist, kommt doch den für die Einreise nach und die Ausreise aus Österreich bestehenden Vorschriften im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein hoher Stellenwert zu (Hinweis E 8.10.1990, 90/19/0154). Die Erlassung eines (hier: befristeten) Aufenthaltsverbotes entspricht daher dem Gesetz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180099.X02

Im RIS seit

12.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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