RS Vwgh 1992/6/12 92/18/0134

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Veröffentlicht am 12.06.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §46 Abs5;
BArbSchV §19 Abs3;
BArbSchV §33 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Die "Priorität" der BArbSchV im Verhältnis zur AAV bei den unter den Geltungsbereich der BArbSchV fallenden Arbeiten kommt auch dann zum Tragen, wenn in beiden Vorschriften sinngemäß dasselbe angeordnet wird, wie das etwa in bezug auf die "Dichte" des Gerüstbelages zutrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180134.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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