RS Vwgh 1992/6/16 92/11/0079

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 litb;
KFG 1967 §66 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Das Anbot zum Ankauf von 3 gefälschten 100-Kronenmünzen mit Betrugsvorsatz, wobei bei Beschaffung dieser Münzen der Bf seinen PKW verwendet hat, läßt keinen derartigen, der Begehung solcher Betrugshandlungen durch den Besitz einer Lenkerberechtigung erleichternden Zusammenhang iSd § 66 Abs 1 lit b KFG erkennen. Auch kommt der Verkauf von 3 gefälschten 100-Kronenmünzen etwa auf Grund des Ausmaßes der Verwerflichkeit den in § 66 Abs 2 KFG genannten bestimmten Tatsachen nicht gleich (Hinweis E 30.11.1984, 82/11/0372, E 25.10.1988, 88/11/0139, E 13.7.1987, 87/11/0138).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110079.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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