RS Vwgh 1992/6/16 91/11/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §75 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/11/0210 E 4. Juli 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Stützt sich ein Sachverständigengutachten auf Unterlagen, die vor mehr als einem Jahr vor der Erlassung des Entziehungsbescheides zustande gekommen sind, so wird damit der auch im Entziehungsverfahren anzuwendenden Vorschrift des § 67 Abs 2 zweiter Satz KFG nicht Genüge getan (Hinweis auf E 3.2.1989, 88/11/0251).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110160.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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