RS Vwgh 1992/6/16 AW 92/16/0013

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Gebühr für Abtretung eines Anteiles an einer GmbH - Das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteiles ist nicht schon dann gegeben, wenn die Finanzbehörde die Aussetzung der Einhebung der Abgabenschuld gemäß § 212 a BAO bewilligt hatte, sondern hängt davon ab, ob die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die sonstige Einkommenslage und Vermögenslage mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden ist.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992160013.A01

Im RIS seit

16.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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