RS VwGH Erkenntnis 1992/06/17 91/01/0147

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Rechtssatz

Die im § 10 Abs 1 Z 2 bis 8 StbG 1985 im einzelnen angeführten Voraussetzungen müssen kummulativ und unabhängig voneinander gegeben sein und sind selbständig zu beurteilen (E 25.1.1972, 1527/71, VwSlg 8152 A/1972, E 18.4.1979, 2738/77).

Im RIS seit
17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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