RS Vwgh 1992/6/17 91/02/0147

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §36 lite;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/02/0148

Rechtssatz

Die Art der Funktionsfähigkeitsprüfung und die Wegstrecke sind für die Übertretung des § 36 lit e KFG ebenso unerheblich wie der Umstand, daß andere Verkehrsteilnehmer durch die Fahrt des Besch nicht gefährdet wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991020147.X05

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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