RS Vwgh 1992/6/17 91/01/0207

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1992
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0208

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0286 E 27. November 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestrafung wegen Übertretung passrechtlicher und den Aufenthalt von Staatsbürgern im Ausland regelnder Vorschriften kann für sich allein nicht als Verfolgung iSd Konvention gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010207.X06

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten