RS Vwgh 1992/6/23 92/07/0056

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Veröffentlicht am 23.06.1992
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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Tir 1978 §38 Abs4 litd;

Rechtssatz

Aus der Tatsache, daß eine Liegenschaft, von der ein Teilwaldrecht abgesondert werden soll, nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, folgt ohne weiteres, daß insoweit die Verbesserung der Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Absonderung nicht resultiert (Hinweis E 15.1.1991, 89/07/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070056.X02

Im RIS seit

23.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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