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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §17 Abs2;Rechtssatz
Aus der Tatsache, daß eine Liegenschaft, von der ein Teilwaldrecht abgesondert werden soll, nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, folgt ohne weiteres, daß insoweit die Verbesserung der Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Absonderung nicht resultiert (Hinweis E 15.1.1991, 89/07/0109).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070056.X02Im RIS seit
23.06.1992