RS Vfgh 1984/10/1 B672/80

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Veröffentlicht am 01.10.1984
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Index

L0 Verfassungs- und Organisationsrecht
L0030 Bezüge, Bürgermeisterentschädigung

Norm

B-VG Art119a Abs5
AVG §58
Tir G über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates §2 Abs5
Tir G über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates §2 Abs6

Rechtssatz

Tir. Gesetz über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates; Bindungswirkung des Vorstellungsbescheides nur hinsichtlich der Zuständigkeit des Gemeinderates, nicht hinsichtlich des Hinweises auf eine allfällige Verjährung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vorstellung, Bescheidbegründung, Verjährung, Bezüge, Bindung (der Verwaltungsbehörden an behördliche Entscheidungen)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B672.1980

Dokumentnummer

JFR_10158999_80B00672_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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