RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0070

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1 Abs1;
GGG 1984 §3 Abs1;
GGG 1984 §31 Abs1;

Rechtssatz

Wenngleich die Klage im GGG als Eingabe (im weiteren Sinn) verstanden wird, was deutlicher als in dem § 3 Abs 1 GGG im § 1 Abs 1 oder § 31 Abs 1 GGG zum Ausdruck kommt, unterscheidet das GGG klar zwischen Pauschalgebühren, Eingabengebühren und Eintragungsgebühren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160070.X01

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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