RS Vwgh 1992/6/25 92/16/0018

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §7;
GGG 1984 §1 Abs1;
GGG 1984 §2 Z1 lita;
VwRallg;
ZPO §433;

Beachte

Besprechung in:AnwBl Nr 11/1992, S 830-831;

Rechtssatz

Im Bereich des Gerichtsgebührenrechtes ist eine Analogie regelmäßig ausgeschlossen. Entgegen der klaren und einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglichen Bestimmung der letzten Alternative des § 2 Z 1 lit a GGG kann der tatsächlichen Abwicklung und Erfüllung des Räumungsvergleiches keine Bedeutung zukommen. Inbesondere kommt es also auf die Frage, ob und in welcher Höhe ein Pönale tatsächlich bezahlt wurde oder bezahlt hätte werden müssen, rechtens nicht mehr an (Hinweis E 7.5.1987, 87/16/0020).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160018.X02

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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