RS Vwgh 1992/6/25 91/09/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1992
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

ASVG §35 Abs1;
BEinstG §1 Abs1;
BEinstG §4 Abs2;
BEinstG §9;

Rechtssatz

Nach der früheren Judikatur des VwGH kam die Dienstgebereigenschaft iSd § 35 Abs 1 ASVG hinsichtlich jener Personen, die für eine OHG (KG) in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit abhängig tätig waren, den Gesellschaftern (bei der KG grundsätzlich nur dem Komplementär) zu. Nach dem E des verstärkten Senates vom 10.12.1986, 83/08/0200, VwSlg 12325 A/1986, ist jedoch in diesen Fällen nunmehr die OHG (KG) selbst Dienstgeber (iSd ASVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991090221.X03

Im RIS seit

25.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten