RS Vwgh 1992/6/29 91/10/0202

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/04 Exekutionsordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
EO §37;
NatSchG OÖ 1982 §39;
VVG §1;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Hat eine dritte Person Rechte an einem durch die Exekution betroffenen Gegenstand, steht ihr die Möglichkeit zu, eine Klage nach § 37 EO einzubringen, wenn sie keine Parteistellung im Titelverfahren hatte.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100202.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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