RS Vwgh 1992/6/29 92/18/0243

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §4;
StGB §146;
StGB §147;
VwRallg;

Rechtssatz

Wurde der Fremde vor ungefähr viereinhalb Jahren wegen Betruges und weiters vor ca vier Jahren wegen schweren Betruges strafgerichtlich verurteilt, so ist der seither vergangene Zeitraum zu kurz, als daß diesen Verurteilungen bei der Interessenabwägung gem § 3 Abs 3 FrPolG kein maßgebliches Gewicht mehr zukäme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180243.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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