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92 LuftverkehrNorm
B-VG Art18 Abs2Rechtssatz
Luftfahrtgesetz; keine Beschränkung der Verläßlichkeitsprüfung iS des §32 iVm. §7 Zivilluftfahrt-Personalverordnung auf die Wahrnehmung von Zuwiderhandlungen gegen luftfahrtrechtliche Vorschriften; Bedachtnahme auf Verstöße gegen Verkehrsvorschriften in §7 dieser V daher zulässigLuftfahrtgesetz; keine Beschränkung der Verläßlichkeitsprüfung iS des §32 in Verbindung mit §7 Zivilluftfahrt-Personalverordnung auf die Wahrnehmung von Zuwiderhandlungen gegen luftfahrtrechtliche Vorschriften; Bedachtnahme auf Verstöße gegen Verkehrsvorschriften in §7 dieser römisch fünf daher zulässig
Entscheidungstexte
Schlagworte
Luftfahrt, Kraftfahrrecht, LenkerberechtigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:V4.1982Dokumentnummer
JFR_10158992_82V00004_01