RS Vwgh 1992/6/30 92/11/0144

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs1 litb;
KFG 1967 §61 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/11/0106 E 8. November 1988 VwSlg 12804 A/1988 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Aufhebung der Zulassung gemäß § 44 Abs 1 lit b KFG kommt jedenfalls nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides ein Nachweis darüber, dass die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung wieder besteht, vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110144.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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