RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0160

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol
80/02 Forstrecht
80/06 Bodenreform
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ForstG 1975 §58;
ForstG 1975 §63;
GSGG;
GSLG Tir;
WRG 1959 §11;
WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §13;
WRG 1959 §9;

Rechtssatz

Soweit das Fehlen einer entsprechenden Wegverbindung zur ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung beanstandet wird, sind die von der Bewilligung eines Wasserbauvorhabens (hier Erweiterung einer Kraftwerksanlage) betroffenen Bf an die zur Behebung derartiger (behaupteter) Mängel gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten (insbesondere die Verfahren zur Einräumung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen oder eines forstlichen Bringungsrechtes) zu erinnern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070160.X07

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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