RS Vwgh 1992/6/30 92/11/0144

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §56;
KFG 1967 §44 Abs1 litb;
KFG 1967 §61 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/17 91/11/0117 5

Stammrechtssatz

Im Rahmen eines nach § 44 Abs 1 lit b KFG eingeleiteten Entziehungsverfahrens ist nach der geltenden Rechtslage nur dann die Zulassung nicht bzw nicht mehr aufzuheben, wenn im Zeitpunkt der Bescheiderlassung eine dem § 61 Abs 3 KFG entsprechende Mitteilung des Versicherers, daß die Verpflichtung zur Leistung wieder besteht, bereits vorliegt.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110144.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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