RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1992
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111 Abs1;

Rechtssatz

Die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ohne einen Abspruch über erhobene Einwendungen ist einer Abweisung derselben gleichzuhalten (Hinweis E 25.9.1990, 86/07/0237).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070160.X08

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten