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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Bei Verleihung der Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich das Gesamtverhalten des Verleihungswerbers auch unter dem Gesichtspunkt des Einbürgerungshindernisses nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG zu sehen. Es liegen den einzelnen Tatbeständen nach den Gesetzesbestimmungen ganz verschiedene Gesichtspunkte zugrunde, die es bewußt ermöglichen sollen, eine Prüfung des Einbürgerungswerbers in verschiedener Richtung vorzunehmen (Hinweis E 20.10.1970, VwSlg 7889 A/1970).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990010055.X02Im RIS seit
01.07.1992