RS Vwgh 1992/7/1 92/01/0140

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus einer polizeilichen Vorladung allein kann noch nicht der Schluß gezogen werden, der Vorgeladene unterliege behördlicher Verfolgung aus den in der Flüchtlingskonvention genannten Gründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010140.X03

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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