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19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH)Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z8;Rechtssatz
§ 10 Abs 1 Z 8 StbG 1985 verlangt eine materielle Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers darauf hin, ob er nicht mit fremden Staaten in solcher Beziehung steht, daß die Verleihung der Staatsbürgerschaft die Interessen und das Ansehen der Republik schädigen, wobei der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte abstellt (Hinweis E 11.5.1983, 83/01/0097, hier Einbürgerungshindernis des besonderen Naheverhältnisses zum libyschen Staat und der libyschen Botschaft in Wien im Hinblick auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 731 aus 1992 vom 21.1.1992 und 748 aus 1992 vom 31.3.1992, BGBl 1992/221).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990010055.X01Im RIS seit
01.07.1992