RS Vwgh 1992/7/1 91/13/0046

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §211 Abs1;
BAO §216;
BAO §228;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/17 90/14/0038 1

Stammrechtssatz

Bloße Buchungen auf dem Abgabenkonto haben für das Erlöschen der Abgabenschuld keine Rechtswirkung. Denn eine Abgabenschuld erlischt nicht durch Buchung auf dem Abgabenkonto, sondern durch einen gesetzlichen Tilgungstatbestand iSd

§ 211 Abs 1 BAO. (Etwas abweichend vom E 17.9.1962, 171/60, VwSlg 2699 F/1962).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130046.X03

Im RIS seit

01.07.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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