RS Vwgh 1992/7/1 92/01/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Verhaftung zweier Freunde des Asylwerbers kann nicht als konkret gegen ihn gerichtete Verfolgung gewertet werden und aus diesem Geschehen ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann keine begründete Furcht vor Verfolgung abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010140.X02

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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