RS Vwgh 1992/7/1 92/01/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Weder der Hinweis auf die allgemeine Lage der albanischen Minderheit in Jugoslawien bzw auf die Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe noch die Teilnahme an Demonstrationen, die für den Asylwerber zu keinen Konsequenzen geführt haben, sind geeignet, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung glaubhaft zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010140.X01

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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