RS Vwgh 1992/7/1 92/01/0459

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/01/0196 1

Stammrechtssatz

Eine aus Anlaß der Teilnahme an einer Demonstration erfolgende Verhaftung stellt für sich allein noch kein Indiz für das Vorliegen konkreter, gegen eine bestimmte Person gerichtete Verfolgung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010459.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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