RS Vwgh 1992/7/1 91/13/0062

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §28 Abs2 idF 1981/520;

Rechtssatz

Lediglich für den Fall des Todes des Abgabepflichtigen ist hinsichtlich der Zehntelabsetzung von Großreparaturen im zweiten Satz des § 28 Abs 2 zweiter Unterabsatz EStG 1972 eine Ausnahme von dem in § 28 Abs 2 zweiter Unterabsatz erster Satz normierten Grundsatz vorgesehen. Die Bedingung hiefür ist die Ermittlung der AfA vom Einheitswert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130062.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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