RS Vwgh 1992/7/2 91/16/0071

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Veröffentlicht am 02.07.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0073 91/16/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/31 90/16/0150 6

Stammrechtssatz

Die Tatsache, daß sowohl Veräußerer als auch Erwerber am Erwerbsvorgang gleichermaßen wesentlich beteiligt sind, erlaubt eine Gleichbehandlung auch im Bereich des § 4 Abs 2 GrEStG 1955.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160071.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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