RS Vwgh 1992/7/2 92/04/0080

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Veröffentlicht am 02.07.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Zur Vermeidung der Rechtsfolge des § 80 Abs 1 GewO 1973 ist es erforderlich, daß die Anlage innerhalb der im Gesetz genannten Frist wenigstens in einem wesentlichen Teil konsensgemäß betrieben wurde (Hinweis E 1.10.1985, 85/04/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040080.X03

Im RIS seit

02.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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