RS Vwgh 1992/7/9 92/10/0098

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Veröffentlicht am 09.07.1992
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Index

L40019 Anstandsverletzung Lärmerregung Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

EGVG Art8/Wr Fall1 Anstandsverletzung;
EGVG Art8/Wr Fall2 Lärmerregung;
VwGG §26 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §61 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0099

Rechtssatz

Ist eine Beschwerde wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückzuweisen, erübrigt sich ein Eingehen auf einen Verfahrenshilfeantrag.

Schlagworte

Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100098.X01

Im RIS seit

03.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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