RS Vwgh 1992/7/29 90/12/0109

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §49 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/09 90/12/0110 2

Stammrechtssatz

"Einkommen" im Sinne des § 49 Abs 1 PG ist alles, was dem Angehörigen aus was immer für einem Rechtstitel oder sonstigen Anlaß an Geld oder Geldeswert zufließt und geeignet ist, daraus den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten

(Hinweis E 7.12.1972, 1159 - 1161/72, VwSlg 8330 A/1972). Dazu gehören auch Unterhaltsleistungen, die der Angehörige von welcher Seite immer tatsächlich erhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120109.X02

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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