RS Vwgh 1992/7/29 92/01/0268

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
VwGG §27;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §42 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/07/29 92/01/0202 1

Stammrechtssatz

Durch die Zurücknahme der Berufung fällt die Grundlage für eine Sachentscheidung iSd § 42 Abs 4 VwGG weg. Die Säumnisbeschwerde ist daher als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren über sie einzustellen.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010268.X01

Im RIS seit

29.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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