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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs2;Rechtssatz
Unter einem dienstlichen Interesse iSd § 19 Abs 2 LDG 1984 ist auch die Notwendigkeit zu verstehen, das (auch) durch den Landeslehrer verursachte bestehende gegenseitige Mißtrauen unter der Lehrerschaft an der Schule abzubauen und wiederum auf der Grundlage einer neuen Vertrauensbasis ein gedeihliches Betriebsklima zu erzielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120236.X02Im RIS seit
14.03.2001Zuletzt aktualisiert am
20.10.2009