RS Vwgh 1992/7/29 90/12/0109

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

ABGB §1042;
PG 1965 §49 Abs1;

Rechtssatz

Der Anspruch gem § 1042 ABGB setzt voraus, daß der Verwender den Unterhaltsaufwand nicht ohne Absicht auf Rückersatz auf sich genommen hatte (hier aus Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse des Wahlvaters, daher ersatzlose Anrechnung der Leistungen auf das Einkommen des Angehörigen gem § 49 Abs 1 PG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120109.X05

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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