RS Vwgh 1992/7/29 90/12/0178

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §69 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/12/0293

Rechtssatz

Ein Fehlen der Angaben über die Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages kann nicht als Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG angesehen und dementsprechend behandelt werden (Hinweis E 26.6.1967, VwSlg 7158 A/1967).

Schlagworte

Formgebrechen behebbare

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120178.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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