RS Vwgh 1992/7/29 90/12/0312

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

L22005 Landesbedienstete Salzburg
63/02 Gehaltsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

GehG 1956 §20 Abs2 idF 1990/447;
LBG Slbg 1987 §2 Abs1;
RGV 1955 §10 Abs1;
RGV 1955 §10 Abs2;

Rechtssatz

Die Notwendigkeit zur Verwendung eines beamteneigenen Pkw ist nur unter der Voraussetzung zu bejahen, daß die Benützung im Dienstesinteresse liegt. Die bei der Planung und Durchführung von Dienstreisen zu berücksichtigenden Gebote der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, wie dies der Dienstreiseerlaß der Slbg LReg vom 14.3.1985 erfordert, haben bei der Annahme der Notwendigkeit außer Betracht zu bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120312.X02

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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