RS Vwgh 1992/7/30 88/17/0169

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs1;
ViehWG §27 Abs4;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0153 E 12. Mai 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 13 Abs 1 ViehWG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt nach § 5 Abs 1 VStG. Es ist daher Sache des Besch, alles, was für seine Entlastung spricht, initiativ darzulegen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170169.X01

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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