RS Vwgh 1992/7/30 88/17/0149

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs1;
ViehWG §13 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus der Legaldefinition des § 13 Abs 4 ViehWG ergibt sich, daß es sich bei (Mast)Schweinen auch nach abgeschlossener Mast um Mastschweine iS dieser Bestimmung handelt.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170149.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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