RS Vwgh 1992/7/30 88/17/0149

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs1;

Rechtssatz

Auch durch ein bloß kurzfristiges Überschreiten der Höchstzahlen des § 13 Abs 1 ViehWG - und sei es eine Überschreitung von bloß wenigen Tagen - wird der objektive Verwaltungsstraftatbestand nach § 27 Abs 4 ViehWG verwirklicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170149.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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