RS Vwgh 1992/8/7 89/14/0218

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Veröffentlicht am 07.08.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §19 Abs1;
BAO §215;

Rechtssatz

Der Verbuchung eines Guthabens auf dem Abgabenkonto einer erloschenen GmbH kommt keine Rechtswirkung zu, weil die bloße Verbuchung lediglich deklarativen Charakter hat. Das Finanzamt hat eine der Rechtslage nicht entsprechende Buchung von Amts wegen richtig zu stellen (Hinweis E 17.9.1990, 90/14/0038; E 1.7.1992, 91/13/0046).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140218.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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