RS Vwgh 1992/9/4 90/13/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/16 90/15/0067 3

Stammrechtssatz

Zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer zählen bei Geldspielautomaten sowohl sämtliche in den Automaten eingeworfene Bargeldbeträge ("Bargeldeinwurf") ungeachtet einer allfälligen Auszahlung von Gewinnen als auch die Freispielumsätze und "Gamble"- Umsätze.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130164.X02

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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